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NIS 2.0 – mehr Cybersicherheit in Europa!

Die neue Richtlinie umfasst mehr Unternehmen und sieht mehr Pflichten sowie strengere Sanktionen vor.

Ein starkes Europa. Das bedeutet grenzübergreifende Zusammenarbeit. Es bedeutet aber auch grenzübergreifende Bedrohungen und die Notwendigkeit einer grenzübergreifenden Sicherheit, insbesondere im Digitalen. Denn nur, wenn auch IT und Netzwerke in jedem Mitgliedsstaat den größtmöglichen Schutz erfahren, ist ein gemeinsamer wirtschaftlicher Erfolg sowie ein hohes Vertrauen der BürgerInnen möglich. Aus diesem Grund hat die EU bereits 2016 die NIS-Richtlinie geschaffen.

Die neue Richtlinie mit der Bezeichnung „NIS 2“ wird die derzeit geltende Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (die NIS-Richtlinie) ersetzen. NIS 2 ist deutlich umfassender als NIS 1. Die neue Richtlinie umfasst wesentlich mehr Unternehmen, sieht mehr Pflichten und strengere Sanktionen vor um die Cybersicherheit in der EU zu stärken!

Hier das Wichtigste in Kürze:

  • Ausweitung der Sektoren (Abwasserunternehmen, ICT-Service-Management, öffentliche Verwaltung, Weltraum, Post- und Kurierdienste, Abfallbewirtschaftung, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes/herstellendes Gewerbe, Research Organisations)
     
  • Betroffen sind alle medium und large Enterprises der betroffenen Sektoren.
    Ausgenommen sind Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter:innen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 10 Mio. Euro beläuft.
     
  • Bei significant incidents muss binnen 24 Stunden Frühwarnung und binnen 72 Stunden eine Einschätzung an die Behörde erfolgen.
     
  • Bei Nichterfüllung drohen Sanktionen bis zu EUR 10 Mio und 2% des Gesamtjahresumsatzes des Konzerns bei wesentlichen Einrichtungen bzw. EUR 7 Mio und 1,4% des Gesamtjahresumsatzes des Konzerns bei wichtigen Einrichtungen.
     
  • Die Aufsicht und Zusammenarbeit in der EU zwischen Behörden und Betreibern werden vertieft.

 

Weitere Informationen in der Pressemitteilung des Europäischen Rat vom 28.11.2022 

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